Betreuungsleistungen (Entlastungsleistungen)
Jedem Versicherten, dem ein Pflegegrad zugesprochen wurde, hat Anspruch auf 125,00 € Entlastungsleistungen monatlich.
Diese Entlastungsleistungen können in verschiedenen Formen abgerufen werden.
- Hauswirtschaftliche Entlastungsleistungen
- Betreuungsleistungen wie z.B. Gedächtnistraining, Spaziergänge, Gespräche o.ä.
Das Besondere bei den Entlastungsleistungen ist, dass die bisher nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht verfallen sind, sondern bei der Pflegekasse auflaufen.
Wenden Sie sich an uns, wir beraten sie gern über die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.